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Ratgeber · Sicherheit

Elektrofachkraft-Pflicht — was Sie selbst dürfen

Eine einzige Grenze entscheidet über viele Alltagsfragen: Was an die feste Elektroinstallation angeschlossen wird, ist gesetzlich Elektrofachkraft-Sache. Wer diese Grenze kennt, muss bei der nächsten Frage nicht mehr lange überlegen. Dieser Ratgeber ordnet die häufigsten Beispiele einmal grundsätzlich ein.

Elektrofachkraft montiert einen Lichtschalter

Kurz beantwortet

Steckerfertige Geräte anschließen dürfen Sie selbst. Alles, was an die feste Elektroinstallation angeschlossen wird — Steckdose, Schalter, Herd, Lampe fest verdrahtet — ist gesetzlich Elektrofachkraft-Sache. Diese eine Unterscheidung beantwortet die meisten Fragen rund um das Thema, egal ob es um die Küche, das Wohnzimmer oder den Stellplatz geht. Im Zweifel gilt: Steckt es nur, dürfen Sie es selbst tun.

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Die Grenze im Alltag

Das dürfen Sie selbst — und das ist Elektrofachkraft-Sache

Dieselbe Frage taucht bei vielen Alltagsthemen wieder auf. Die Antwort hängt immer davon ab, ob ein Gerät nur eingesteckt oder fest angeschlossen wird — nicht davon, wie einfach die Arbeit auf den ersten Blick wirkt.

Das dürfen Sie selbst

  • Steckerfertige Geräte per Schuko-Stecker anschließen — vom Toaster bis zur Stehlampe im Wohnzimmer.
  • Glühbirnen und Leuchtmittel in vorhandenen, unbeschädigten Fassungen wechseln.
  • Einen ausgelösten Sicherungsautomaten testweise einmal wieder einschalten — nicht wiederholt und nicht bei erkennbarem Fehler oder Geruch.

Das ist Elektrofachkraft-Sache

  • Eine Steckdose selbst anschließen — nein, auch nicht das Klemmen einer einzelnen Dose in der Wand.
  • Den Herd selbst anschließen — nein, der Festanschluss erfolgt meist mit 400 Volt Drehstrom über die Herdanschlussdose.
  • Eine Lampe oder Leuchte fest anschließen — nein, sobald sie fest verdrahtet statt nur eingesteckt wird.
  • Sicherung oder FI-Schalter selbst wechseln — nein, das betrifft Arbeiten direkt im spannungsführenden Verteiler.
  • Eine Wallbox selbst anschließen — nein, inklusive der vorgeschriebenen Anmeldung beim Netzbetreiber.
Im Einzelnen

Die fünf häufigsten Beispiele im Detail

Dieselbe Grenze zeigt sich in ganz unterschiedlichen Situationen im Haushalt — hier die fünf häufigsten Beispiele im Überblick.

Steckdose anschließen

Auch das Klemmen einer einzelnen Steckdose ist Arbeit an der Festinstallation und damit Elektrofachkraft-Sache, unabhängig vom Aufwand.

Herd anschließen

Der Festanschluss erfolgt meist mit 400 Volt Drehstrom über die Herdanschlussdose — das darf ausschließlich eine Elektrofachkraft ausführen.

Lampe fest anschließen

Sobald eine Leuchte fest verdrahtet statt nur eingesteckt wird, gilt dieselbe Regel wie bei jeder anderen Festinstallation.

Sicherung oder FI-Schalter wechseln

Der Austausch von Schutzorganen erfolgt direkt im spannungsführenden Verteiler und ist ausdrücklich Fachkraft-Sache.

Wallbox anschließen

Neben dem eigentlichen Anschluss gehört auch die Anmeldung beim Netzbetreiber zu dieser Aufgabe.

Der Grund

Warum diese Grenze gilt

Drei Gründe, warum Arbeiten an der festen Elektroinstallation gesetzlich einer Elektrofachkraft vorbehalten sind — unabhängig davon, wie handwerklich geschickt jemand sonst ist.

Gefahr für Personen

Ein Fehler an der spannungsführenden Festinstallation kann zu einem gefährlichen Stromschlag führen — anders als bei einem steckerfertigen Gerät mit Schuko-Stecker, das jederzeit gezogen werden kann, ohne dass etwas passiert.

Brandschutz

Falsch geklemmte Anschlüsse oder überlastete Leitungen sind ein reales Brandrisiko, das sich oft erst mit Verzögerung zeigt — manchmal erst Monate später und ohne erkennbare Vorwarnung.

Versicherungsschutz

Bei einem Schaden durch Eigenanschluss an der Festinstallation verlieren Sie regelmäßig den Versicherungsschutz, selbst wenn der Anschluss zunächst einwandfrei funktioniert hat.

Gesetzlich verankert

Nach DIN VDE 0105-100 sind Arbeiten an der festverlegten Elektroinstallation ausdrücklich einer Elektrofachkraft vorbehalten — das gilt für jedes der genannten Beispiele gleichermaßen, unabhängig vom handwerklichen Geschick der ausführenden Person.

Was Sie selbst tun können — und was nicht

Als Faustregel gilt: Was nur eingesteckt wird, dürfen Sie selbst anschließen. Was fest mit der Elektroinstallation verbunden wird, ist aus Gründen des Personenschutzes, Brandschutzes und Versicherungsschutzes gesetzlich Elektrofachkraft-Sache. Im Zweifel hilft die einfache Frage: Steckt das Gerät nur in der Dose, oder wird es fest verdrahtet? Ist die Antwort nicht sofort klar, ist das selbst schon ein guter Grund, kurz nachzufragen statt zu raten.

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Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihnen zutrifft

Steckerfertig oder fest angeschlossen — nicht immer ist die Grenze auf den ersten Blick eindeutig. Schildern Sie Ihre Situation kurz am Telefon, bevor Sie selbst Hand anlegen — kostenlos und unverbindlich, ganz ohne schlechtes Gewissen bei der Nachfrage.

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